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Erdwärmesonden
Voraussetzung zum Abteufen der Erdwärmesonden(Erlaubsnisbescheide der Behörden)
Voraussetzung zum Abteufen der Bohrungen ist die Wasserrechtliche Erlaubnis durch die zuständige Untere Wasserbehörde. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass das beauftragte Bohr- bzw. Brunnenbohrunternehmen als Fachfirma
nach DVGW W 120 zugelassen ist.
Genehmigungen und Auflagen sind Erdbohr im Vorfeld zu übergeben. Die notwendiigen
Lagepläne mit der Angabe von Flur- und Flurstück sind dem Antrag mit beizulegen
bzw. dem Auftraggeber im Auftagsfalle vorzulegen. Bei Unterzeichnung einer Einver- ständniserklärung kann der ganze Vorgang komplett über Erdbohr abgewickelt werden. Die Erlaubnis wird dann direkt von der zuständigen Behörde an den Bauherrn verschickt. Nach Eintreffen der Erlaubnis muss der ausführenden Baufirma Erdbohr eine Kopie überlassen werden, damit die Auflagen der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden können.
Zudem muss geklärt werden, wo das Grundwasser bzw. Spülwasser hingeleitet
werden soll. Falls es nicht möglich ist, dieses auf dem Grundstück versickern zu
lassen, muss eine Einleitgenehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt
werden. Dies gehört ebenfalls zum Umfang unserer Leistungen.
Der Verbleib des Bohrgutes muß ebenfalls abgeklärt werden. Entweder verbleibt
es auf der Baustelle oder wird mittels Container abgefahren.
Die Bohrpunkte werden im Zuge der wasserrechtlichen Erlaubnis gemeinsam
festgelegt. Die Bohrfreiheit und Terminabsprache werden gemeinsam durch- gesprochen.

